Bio und Öko sind gesetzlich geschützt


eu-Logo Die Begriffe Bio und Öko sind durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau im Zusammenhang mit Lebensmitteln gesetzlich geschützt. Gewissheit über die Einhaltung der ökologischen Produktionskriterien gibt die Nummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle, die jedes Bio-Produkt trägt. Mit der Einführung des neuen EU-Bio-Logos ab Juli 2010 wird zusätzlich der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden. Das deutsche Bio-Siegel hat einen hohen Bekanntheitsgrad und wird weiterhin eingesetzt.

Eine wichtige Orientierung beim Einkauf bieten Ihnen die Siegel der Anbauverbände: Unternehmen, die Mitglied in einem der ökologischen Verbände sind, erfüllen Standards, die insbesondere im Bereich Natur- und Tierschutz über den gesetzlichen Mindeststandards der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinausgehen. Eigene Verbandskontrollen sorgen für zusätzliche Sicherheit.