Bio und Öko sind gesetzlich geschützt

Die Begriffe
Bio und Öko sind
durch die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau im
Zusammenhang mit Lebensmitteln gesetzlich geschützt. Gewissheit über
die Einhaltung der ökologischen Produktionskriterien gibt die Nummer
der zuständigen Öko-Kontrollstelle, die jedes Bio-Produkt trägt.
Mit der Einführung des neuen EU-Bio-Logos ab Juli 2010 wird
zusätzlich der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen
Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden. Das deutsche Bio-Siegel
hat einen hohen Bekanntheitsgrad und wird weiterhin eingesetzt.
Eine
wichtige Orientierung beim Einkauf bieten Ihnen die Siegel der
Anbauverbände: Unternehmen, die Mitglied in einem der ökologischen
Verbände sind, erfüllen Standards, die insbesondere im Bereich
Natur- und Tierschutz über den gesetzlichen Mindeststandards der
EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinausgehen.
Eigene Verbandskontrollen sorgen für zusätzliche Sicherheit.